Bedeutungen der Schreibweise "LadSchlG"

LadSchlG Ladenschlussgesetz Das LadSchlG steht für das Ladenschlussgesetz. Dieses Gesetz legt fest, zu welchen Zeiten Geschäfte geöffnet haben dürfen und regelt somit die Öffnungszeiten des Einzelhandels. Es dient der Sicherstellung von Ruhezeiten für Arbeitnehmer und dem Schutz vor unzumutbaren Arbeitsbelastungen. Das Ladenschlussgesetz variiert von Bundesland zu Bundesland und kann somit unterschiedlich gehandhabt werden. Juristisch

Zufällige Abkürzungen