Bedeutungen der Schreibweise "KostRsp."

KostRsp. Kostenrechtsprechung KostRsp. steht für "Kostenrechtsprechung" und bezeichnet die entsprechende Rechtsprechung im Bereich der Kosten. In dieser Zeitschrift werden Urteile und Entscheidungen zu Fragen der Kostenverteilung und -erstattung veröffentlicht. Sie dient Juristen als wichtige Informationsquelle, um aktuelle Entwicklungen und Auslegungen im Bereich des Kostenrechts zu verfolgen und zu verstehen. Juristisch

Zufällige Abkürzungen