Bedeutungen der Schreibweise "KonBefrV"

KonBefrV Konzernabschlussbefreiungsverordnung Die KonBefrV, oder auch Konzernabschlussbefreiungsverordnung, regelt die Freistellung von Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat von der Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichts. Dies bedeutet, dass solche Unternehmen in bestimmten Fällen von der gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichung und Prüfung ihrer Konzernabschlüsse und -berichte befreit werden können. Diese Verordnung schafft damit eine gewisse Flexibilität für internationale Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Berichtspflichten. Juristisch

Zufällige Abkürzungen