Bedeutungen der Schreibweise "KGaA"

KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien KGaA steht für "Kommanditgesellschaft auf Aktien". Bei dieser Unternehmensform handelt es sich um eine Rechtsform, die Elemente einer Kommanditgesellschaft (KG) und einer Aktiengesellschaft (AG) kombiniert. Die KGaA ist eine Aktiengesellschaft, deren Haftung der Aktionäre auf ihre Einlagen beschränkt ist. Es gibt sowohl Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter) als auch Kommanditaktionäre, welche wie Aktionäre einer AG haften. Die KGaA ist vor allem in Deutschland und einigen anderen europäischen Ländern verbreitet und wird oft von Familienunternehmen gewählt. Juristisch

Zufällige Abkürzungen