Bedeutungen der Schreibweise "JVKostG"

JVKostG Justizverwaltungskostengesetz Das JVKostG steht für das Justizverwaltungskostengesetz. Dieses Gesetz regelt die Kosten, die im Bereich der Justizverwaltung anfallen. Es legt fest, welche Gebühren für bestimmte Dienstleistungen und Auslagen in diesem Bereich zu entrichten sind. Das JVKostG ist somit ein wichtiges Gesetz, um die finanzielle Abwicklung von Verfahren und Verwaltungsangelegenheiten in der Justiz zu regeln. Juristisch

Zufällige Abkürzungen