Bedeutungen der Schreibweise "JugSchG"

JugSchG Jugendschöffengericht Das JugSchG ist die Abkürzung für das Jugendschöffengericht. Dieses Gericht ist zuständig für die Verhandlung von Straftaten, die von Jugendlichen und Heranwachsenden begangen wurden. Es setzt sich aus Berufsrichtern und ehrenamtlichen Schöffen zusammen und legt besonderen Wert auf pädagogische Maßnahmen zur Resozialisierung der jungen Täter. Das JugSchG regelt die Verfahrensregeln und jugendspezifischen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Jugendschöffengericht. Juristisch

Zufällige Abkürzungen