Bedeutungen der Schreibweise "JugG"

JugG Jugendgericht JugG steht für Jugendgericht und bezieht sich auf eine juristische Instanz, die speziell für strafrechtliche Fälle von jugendlichen Tätern zuständig ist. Das Jugendgericht entscheidet über Vergehen und Strafen, die im Rahmen des Jugendstrafrechts angewendet werden. Es hat die Aufgabe, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um junge Menschen zu resozialisieren und ihnen eine zweite Chance zu geben. Das Jugendgericht spielt eine wichtige Rolle bei der Betreuung und Erziehung von Jugendlichen im Strafrechtssystem. Juristisch

Zufällige Abkürzungen