Bedeutungen der Schreibweise "JAEG"

JAEG Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG steht für "Jahresarbeitsentgeltgrenze" und bezeichnet die Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Sobald das jährliche Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers die JAEG übersteigt, tritt die sogenannte "Versicherungspflichtgrenze" in Kraft und der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Die JAEG wird regelmäßig angepasst und dient der Festlegung der Versicherungspflichtgrenze für das jeweilige Kalenderjahr. Juristisch

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