Bedeutungen der Schreibweise "insb."

insb. insbesondere Die Abkürzung "insb." steht für "insbesondere" und wird oft in juristischen Texten verwendet. Sie signalisiert, dass im Folgenden auf einen bestimmten Punkt besonders eingegangen wird oder dass ein spezieller Aspekt betont werden soll. Juristisch

Zufällige Abkürzungen