Bedeutungen der Schreibweise "HinterlO"

HinterlO Hinterlegungsordnung Die Abkürzung "HinterlO" steht für die Hinterlegungsordnung. Diese rechtliche Bestimmung regelte bis zum 1. Dezember 2010 die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren bei Gerichten oder anderen öffentlichen Stellen. Seitdem ist die Hinterlegungsordnung in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer übergegangen. Juristisch

Zufällige Abkürzungen