Bedeutungen der Schreibweise "HeimsicherungsV"

HeimsicherungsV Heimsicherungsverordnung Die HeimsicherungsV (Heimsicherungsverordnung) legt die Verpflichtungen für Träger von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen fest, wenn sie Leistungen zur Unterbringung von volljährigen Bewohnern oder Bewerbern entgegennehmen. Sie dient dem Schutz der Bewohner und regelt bestimmte Pflichten und Vorgaben, die von den Einrichtungen eingehalten werden müssen. Die HeimsicherungsV stellt somit eine wichtige juristische Grundlage für die Sicherheit und das Wohlbefinden von Senioren in betreuten Einrichtungen dar. Juristisch

Zufällige Abkürzungen