Bedeutungen der Schreibweise "HeilpG"

HeilpG Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung Das HeilpG, kurz für "Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung", regelt die rechtliche Grundlage für Personen, die ohne Approbation als Heilpraktiker medizinische Tätigkeiten ausüben möchten. Es legt bestimmte Voraussetzungen fest und regelt die Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit von Heilpraktikern. Das Gesetz soll für Patientensicherheit sorgen und gewährleisten, dass Heilpraktiker gewisse Kenntnisse und Qualifikationen besitzen, um ihre Tätigkeit auszuüben. Juristisch

Zufällige Abkürzungen