Bedeutungen der Schreibweise "HandelsfachwPrV"

HandelsfachwPrV Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin Die Abkürzung "HandelsfachwPrV" steht für die "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin". Sie regelt die Anforderungen und den Ablauf der Prüfung, die zum Abschluss als Geprüfter Handelsfachwirt/Geprüfte Handelsfachwirtin führt. Diese Verordnung ist relevant im juristischen Kontext. Juristisch

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