Bedeutungen der Schreibweise "GZR"

GZR Gewerbezentralregister GZR steht für "Gewerbezentralregister" und bezieht sich auf ein behördliches Register, das Informationen über Gewerbetreibende und deren eventuelle Straftaten oder Verstöße gegen gewerberechtliche Vorschriften enthält. Das Gewerbezentralregister wird von den örtlichen Gewerbeämtern geführt und dient zur Überprüfung der Zuverlässigkeit und Eignung von Unternehmen und Unternehmern im Rahmen von behördlichen Genehmigungsverfahren oder bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Juristisch

Zufällige Abkürzungen