Bedeutungen der Schreibweise "GVOBl."

GVOBl. Gesetz- und Verordnungsblatt GVOBl. steht für Gesetz- und Verordnungsblatt. Es handelt sich um eine Veröffentlichung, die verschiedene Gesetze und Verordnungen enthält. Das GVOBl. dient als offizielles Organ zur Veröffentlichung und Verbreitung der aktuellen Rechtsvorschriften. Darin können Rechtsanwälte, Juristen und andere Interessierte die entsprechenden Gesetzestexte und deren Änderungen nachlesen und anwenden. Juristisch

Zufällige Abkürzungen