Bedeutungen der Schreibweise "GVKostG"

GVKostG Gerichtsvollzieherkostengesetz Das GVKostG steht für das Gerichtsvollzieherkostengesetz und regelt die Kosten, die bei der Tätigkeit eines Gerichtsvollziehers entstehen. Das Gesetz legt fest, wie die Gebühren für die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen berechnet werden und dient der transparenten und fairen Abwicklung von gerichtlichen Vollstreckungsverfahren. Juristisch

Zufällige Abkürzungen