Bedeutungen der Schreibweise "GStA"

GStA Generalstaatsanwalt GStA steht für "Generalstaatsanwalt" und bezieht sich auf eine führende Position im Bereich der Justiz. Der Generalstaatsanwalt ist in vielen Ländern für die Leitung der Staatsanwaltschaft zuständig und vertritt das öffentliche Interesse in Strafverfahren. Er übt eine hohe juristische Autorität aus und trägt zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit bei. In Deutschland gibt es beispielsweise den Generalbundesanwalt als obersten Generalstaatsanwalt. Juristisch

Zufällige Abkürzungen