Bedeutungen der Schreibweise "GewStDV"

GewStDV Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung Die Abkürzung "GewStDV" steht für Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung. Diese Verordnung legt die Einzelheiten zur Anwendung und Durchführung der Gewerbesteuer fest. Sie regelt beispielsweise die Ermittlung des Gewerbeertrags, den Gewerbesteuermessbetrag und die Abzugsfähigkeit bestimmter Ausgaben. Die GewStDV stellt somit die Grundlage für die Umsetzung des Gewerbesteuergesetzes dar. Juristisch

Zufällige Abkürzungen