Bedeutungen der Schreibweise "GewO§34cDV"

GewO§34cDV Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Bauträger und Baubetreuer Die Abkürzung GewO§34cDV steht für die "Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagenvermittler, Bauträger und Baubetreuer". Diese Verordnung regelt die rechtlichen Verpflichtungen von Maklern und Vermittlern im Bereich von Darlehen und Anlagen sowie von Bauträgern und Baubetreuern. Sie beinhaltet unter anderem Vorschriften zur Gewerbeerlaubnis, zur Weiterbildungspflicht und zum Verbraucherschutz. Die GewO§34cDV dient somit dazu, die Tätigkeiten dieser Berufsgruppen zu regulieren und Transparenz sowie Sicherheit für Verbraucher zu gewährleisten. Juristisch

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