Bedeutungen der Schreibweise "GbR"

GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Abkürzung GbR steht für "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" und bezeichnet eine Rechtsform für ein Unternehmen oder eine Gruppe von Personen, die gemeinsam wirtschaftliche Ziele verfolgen. Bei einer GbR haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die Gesellschafter verpflichten sich dazu, gemeinsam Verantwortung zu tragen und Gewinne und Verluste entsprechend ihrer Beteiligung zu teilen. Die GbR ist eine häufig gewählte Rechtsform für kleinere Unternehmen, freiberufliche Tätigkeiten oder Gemeinschaftsprojekte. Juristisch


Bedeutungen der Schreibweise "GBR"

GBR Gesamtbetriebsrat GBR ist die Abkürzung für "Gesamtbetriebsrat". Als juristisches Konzept bezeichnet der GBR ein Gremium, das in größeren Unternehmen eingerichtet wird, um die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene zu vertreten. Der Gesamtbetriebsrat besteht aus Vertretern aller Betriebsräte des Unternehmens und hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Betriebsräten zu koordinieren und gemeinsame Fragen und Interessen zu behandeln. Der GBR ist somit ein wichtiges Instrument für die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in großen Unternehmen. Juristisch

Zufällige Abkürzungen