Bedeutungen der Schreibweise "FrhEntzG"

FrhEntzG Freiheitsentziehungsgesetz Das FrhEntzG steht für das Freiheitsentziehungsgesetz und regelt das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen. Es legt die genauen Voraussetzungen fest, unter denen eine Person von ihrer Freiheit beraubt werden kann und regelt das Verfahren, das bei einer solchen Maßnahme eingehalten werden muss. Das Gesetz stellt sicher, dass die Freiheitsentziehung nur unter bestimmten Bedingungen und nach einem ordnungsgemäßen Verfahren erfolgt, um die Grundrechte der Betroffenen zu schützen. Juristisch

Zufällige Abkürzungen