Bedeutungen der Schreibweise "FluglärmG"

FluglärmG Fluglärmgesetz Das FluglärmG oder Fluglärmgesetz ist eine juristische Abkürzung für das Gesetz, welches Regelungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm beinhaltet. Es legt fest, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Lärmbelastung durch Flugzeuge in Wohngebieten einzuschränken und den Schutz der Gesundheit der Anwohner sicherzustellen. Das FluglärmG dient als Grundlage für die Festlegung von Lärmschutzzonen, Grenzwerten und Betriebszeiten von Flughäfen sowie für die Durchführung von Lärmmessungen und die Entwicklung von Lärmschutzkonzepten. Es zielt darauf ab, den Flugverkehr und den Erhalt der Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung in Einklang zu bringen. Juristisch

Zufällige Abkürzungen