Bedeutungen der Schreibweise "FischSeuchV"

FischSeuchV Fischseuchenverordnung Die Abkürzung "FischSeuchV" steht für die "Fischseuchenverordnung" und bezieht sich auf eine gesetzliche Regelung zum Schutz der Fischbestände vor Krankheiten und Seuchen. Die Verordnung legt Maßnahmen fest, um den Ausbruch und die Ausbreitung von Fischkrankheiten zu verhindern und eine gesunde Aquakultur zu gewährleisten. Sie dient der Sicherstellung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Fischen sowie dem Schutz der Umwelt. Juristisch

Zufällige Abkürzungen