Bedeutungen der Schreibweise "FFK"

FFK Fortsetzungsfeststellungsklage Die Abkürzung FFK steht für "Fortsetzungsfeststellungsklage", welche eine juristische Klageart darstellt. Dabei wird im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens die Feststellung eines bestehenden Rechtsverhältnisses oder Rechtsstandes angestrebt. Diese Klage dient dazu, Rechtsklarheit zu schaffen, insbesondere wenn eine bereits erfolgte Klärung vorübergehend ist oder Unsicherheiten bezüglich der Rechtslage bestehen. Juristisch

Zufällige Abkürzungen