Bedeutungen der Schreibweise "FahrlG"

FahrlG Fahrlehrergesetz Das FahrlG, auch bekannt als Fahrlehrergesetz, regelt die rechtlichen Bestimmungen und Anforderungen für die Ausbildung und Tätigkeit von Fahrlehrern. Es legt beispielsweise die erforderliche Qualifikation, die Inhalte der Ausbildung und die rechtlichen Pflichten fest, die ein Fahrlehrer einhalten muss. Das FahrlG hat das Ziel, eine hohe Qualität der Fahrausbildung sicherzustellen und somit die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Juristisch

Zufällige Abkürzungen