Bedeutungen der Schreibweise "EuInsVO"

EuInsVO Europäische Insolvenzverordnung Die EuInsVO steht für die Europäische Insolvenzverordnung, welche das Insolvenzverfahren innerhalb Europas regelt. Sie trägt zur verbesserten Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und Gläubigern bei und sorgt für eine effizientere Abwicklung und Anerkennung von Insolvenzverfahren grenzüberschreitend. Die Verordnung behandelt unter anderem die Zuständigkeit der Gerichte, die Anerkennung von Insolvenzverfahren und die Koordinierung zwischen den beteiligten Parteien. Sie wurde im Jahr 2000 durch die Nr. 1346/2000 des Rates der Europäischen Union verabschiedet. Juristisch

Zufällige Abkürzungen