Bedeutungen der Schreibweise "einschl."

einschl. einschließlich Die Abkürzung "einschl." steht für "einschließlich". Sie wird vor allem im juristischen Kontext verwendet und bedeutet, dass etwas inklusive oder mit eingeschlossen ist. Es wird oft genutzt, um zu verdeutlichen, dass eine bestimmte Person, Sache oder Menge in eine bestimmte Gruppe oder Kategorie einbezogen ist. Juristisch

Zufällige Abkürzungen