Bedeutungen der Schreibweise "Einl."

Einl. Einleitung Die Abkürzung "Einl." steht für "Einleitung". Sie wird vor allem im juristischen Kontext verwendet und kennzeichnet den ersten Teil eines Textes oder einer Argumentation, in dem der Autor das Thema einführt und einen Überblick über den Inhalt gibt. Die Einleitung dient dazu, das Interesse der Leser zu wecken und ihnen einen ersten Eindruck zu vermitteln. Juristisch

Zufällige Abkürzungen