Bedeutungen der Schreibweise "DFR"

DFR Deutschsprachiges Fallrecht DFR steht für "Deutschsprachiges Fallrecht". Diese Abkürzung bezieht sich auf die juristische Fachliteratur und Sammlungen von Gerichtsentscheidungen, die in deutscher Sprache veröffentlicht und zugänglich sind. Das DFR ist eine wichtige Quelle für die Rechtsprechung und dient als Referenz für Richter, Rechtsanwälte und Rechtswissenschaftler bei der Lösung von Rechtsfällen im deutschsprachigen Raum. Es umfasst eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsgebieten und ermöglicht somit einen umfassenden rechtlichen Überblick. Juristisch

Zufällige Abkürzungen