Bedeutungen der Schreibweise "DBeglG"

DBeglG Dienstrechtsbegleitgesetz Das DBeglG ist das Dienstrechtsbegleitgesetz, welches im Zusammenhang mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juli 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands steht. Es handelt sich um ein Gesetz, das Veränderungen und Anpassungen im Dienstrecht regelt und als Begleitmaßnahme zur Einheit Deutschlands dient. Es hat das Ziel, die Rechte und Pflichten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu regeln und gerechte Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Juristisch

Zufällige Abkürzungen