Bedeutungen der Schreibweise "ChemGiftInfoV"

ChemGiftInfoV Giftinformationsverordnung Die ChemGiftInfoV ist eine Verordnung, die die Mitteilungspflichten gemäß § 16e des Chemikaliengesetzes regelt. Sie dient der Vorbeugung und Information im Falle von Vergiftungen durch Chemikalien. Die Verordnung legt fest, welche Informationen Hersteller und Importeure von chemischen Produkten bereitstellen müssen, um eine angemessene Behandlung von Vergiftungsfällen zu gewährleisten. Durch die ChemGiftInfoV sollen sowohl Verbraucher als auch Fachpersonal über potenzielle Gefahren und die richtigen Maßnahmen informiert werden. Juristisch

Zufällige Abkürzungen