Bedeutungen der Schreibweise "bzw."

bzw. beziehungsweise Die Abkürzung "bzw." steht für "beziehungsweise" und wird verwendet, um eine alternative Möglichkeit oder eine nähere Erläuterung anzugeben. Sie wird oft in juristischen Texten eingesetzt, um verschiedene Optionen oder Bedingungen darzustellen. Juristisch

Zufällige Abkürzungen