Bedeutungen der Schreibweise "BRKG"

BRKG Bundesreisekostengesetz BRKG steht für Bundesreisekostengesetz. Dieses Gesetz regelt die Erstattung von Reisekosten für Bundesbeamte und -angestellte. Es legt die Höhe der erstattungsfähigen Kosten fest, wie beispielsweise Fahrtkosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Das BRKG dient dazu, dass Dienstreisen des Bundes kostengünstig und effizient abgewickelt werden können und somit eine gerechte Vergütung gewährleistet ist. Juristisch

Zufällige Abkürzungen