Bedeutungen der Schreibweise "bestr."

bestr. bestritten Die Abkürzung "bestr." steht für "bestritten" und wird vor allem im juristischen Kontext verwendet. Sie gibt an, dass eine bestimmte Aussage, Tatsache oder Behauptung von einer Partei oder einem Beteiligten in einem Rechtsstreit angezweifelt oder bestritten wird. Diese Abkürzung dient dazu, den Prozess der Streitigkeiten und den Standpunkt der Parteien zu kennzeichnen. Juristisch

Zufällige Abkürzungen