Bedeutungen der Schreibweise "Beschw."

Beschw. Beschwerde Die Abkürzung "Beschw." steht für "Beschwerde" und wird oft im juristischen Kontext verwendet. Eine Beschwerde ist eine formelle Eingabe an ein Gericht oder eine Behörde, in der eine Person ihre Unzufriedenheit über eine Entscheidung, ein Verfahren oder eine Handlung ausdrückt. Sie dient dazu, eine Überprüfung oder Korrektur der beanstandeten Situation zu erreichen. Juristisch

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