Bedeutungen der Schreibweise "BeschV"

BeschV Beschäftigungsverordnung Die Abkürzung "BeschV" steht für die "Beschäftigungsverordnung". Dies ist eine rechtliche Regelung, die die Zulassung von neuen ausländischen Arbeitnehmern zur Ausübung einer Beschäftigung regelt. Die Verordnung legt die Voraussetzungen fest, die erfüllt sein müssen, damit ausländische Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten dürfen. Die Beschäftigungsverordnung dient der Steuerung und Kontrolle des Arbeitsmarktes sowie dem Schutz der inländischen Arbeitskräfte. Juristisch

Zufällige Abkürzungen