Bedeutungen der Schreibweise "Besch."

Besch. Beschuldigte Die Abkürzung "Besch." steht für "Beschuldigte" und wird vor allem im juristischen Kontext verwendet. Sie bezeichnet Personen, gegen die ein Verdacht besteht, eine Straftat begangen zu haben. Die Abkürzung dient zur Vereinfachung und verkürzten Darstellung des Begriffs "Beschuldigte" in schriftlichen Unterlagen wie Gerichtsakten oder Anklageschriften. Juristisch

Zufällige Abkürzungen