Bedeutungen der Schreibweise "Bekl."

Bekl. Beklagter Die Abkürzung "Bekl." steht für den Begriff "Beklagter" und wird im juristischen Kontext verwendet. Sie bezieht sich auf eine Person oder eine Organisation, gegen die eine rechtliche Klage eingereicht wurde. Der Beklagte hat die Oppositionsrolle im Gerichtsverfahren und wird von der anklagenden Partei oder Klägerin beschuldigt. Juristisch

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