Bedeutungen der Schreibweise "baupol."

baupol. baupolizeilich Die Abkürzung "baupol." steht für "baupolizeilich". Sie bezieht sich auf handlungs- oder entscheidungsbefugte Maßnahmen und Vorschriften im Bereich des Baurechts. Dabei geht es um die Einhaltung von Bauvorschriften und die Überwachung von Bauprojekten. Juristisch

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