Bedeutungen der Schreibweise "AußStrG"

AußStrG Außerstreitgesetz Das AußStrG steht für das Außerstreitgesetz, eine rechtliche Regelung in Österreich. Dieses Gesetz regelt Verfahren, die außerhalb von Streitigkeiten liegen. Es regelt zum Beispiel die Vermögensverwaltung von minderjährigen Kindern oder die Genehmigung von Verfügungen über das Vermögen von Personen, die nicht handlungsfähig sind. Das AußStrG hilft, Konflikte in solchen Angelegenheiten zu lösen und schützt die Interessen der betroffenen Personen. Juristisch

Zufällige Abkürzungen