Bedeutungen der Schreibweise "Aufl."

Aufl. Auflage Die Abkürzung "Aufl." steht für "Auflage". In juristischem Kontext wird diese Abkürzung häufig verwendet, um die Anzahl der Druckauflagen eines Buches oder einer Veröffentlichung anzugeben. Es handelt sich um eine kurze und prägnante Bezeichnung, um die Information kompakt darzustellen. Juristisch

Zufällige Abkürzungen