Bedeutungen der Schreibweise "ArbN"

ArbN Arbeitnehmer Die Abkürzung "ArbN" steht für "Arbeitnehmer" und wird vor allem im juristischen Kontext verwendet. Sie dient zur Vereinfachung und verknappten Beschreibung einer Person, die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber steht. Juristisch

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