Bedeutungen der Schreibweise "AnwG"

AnwG Anwaltsgericht Die Abkürzung "AnwG" steht für "Anwaltsgericht". Das Anwaltsgericht ist eine spezialisierte gerichtliche Instanz, die sich mit Streitigkeiten innerhalb der Anwaltschaft befasst. Hierbei kann es beispielsweise um standesrechtliche Vergehen oder Unstimmigkeiten zwischen Anwälten gehen. Das Anwaltsgericht entscheidet in solchen Fällen über Sanktionen oder Disziplinarmaßnahmen und trägt somit zur Aufrechterhaltung der Berufsethik im Anwaltswesen bei. Juristisch

Zufällige Abkürzungen