Bedeutungen der Schreibweise "Angekl."

Angekl. Angeklagter "Angekl." ist die Abkürzung für "Angeklagter" und wird vorwiegend im juristischen Kontext verwendet. Diese Abkürzung kennzeichnet eine Person, gegen die ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet wurde und die sich vor Gericht verantworten muss. Der Begriff "Angeklagter" bezieht sich auf jemanden, dem eine strafbare Handlung vorgeworfen wird, jedoch noch nicht für schuldig befunden wurde. Juristisch

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