Bedeutungen der Schreibweise "allg. M."

allg. M. allgemeine Meinung Die Abkürzung "allg. M." steht für "allgemeine Meinung" und wird vor allem im juristischen Kontext verwendet. Sie bezieht sich auf die gemeinsame Einschätzung und Auffassung von Rechtsexperten und wird oft als Referenzpunkt herangezogen, um ein allgemein anerkanntes Verständnis oder eine gängige Interpretation von Rechtsfragen auszudrücken. Diese Abkürzung erleichtert die Kommunikation und ermöglicht es Juristen, sich auf die vorherrschende Meinung in Fachkreisen zu beziehen. Juristisch


Bedeutungen der Schreibweise "allgM"

allgM allgemeine Meinung Die Abkürzung "allgM." steht für "allgemeine Meinung". Sie wird vor allem im juristischen Kontext verwendet, um auf die vorherrschende oder verbreitete Meinung in der Rechtswissenschaft oder Rechtspraxis hinzuweisen. "AllgM." dient als eine Art Hinweis oder Anhaltspunkt auf die gängige Auffassung zu einem bestimmten Thema oder einer Rechtsfrage. Juristisch

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