Bedeutungen der Schreibweise "allg. A."

allg. A. allgemeine Ansicht Die Abkürzung "allg. A." steht für "allgemeine Ansicht" und wird vor allem im juristischen Kontext verwendet. Sie dient dazu, auf eine allgemein akzeptierte oder vorherrschende Meinung oder Auffassung hinzuweisen. Diese Abkürzung wird genutzt, um deutlich zu machen, dass es sich um eine weit verbreitete Sichtweise handelt. Juristisch

Zufällige Abkürzungen