Bedeutungen der Schreibweise "Alg II-V"

Alg II-V Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung Die Regelungen bezüglich der finanziellen Unterstützung für Arbeitslose und Bedürftige werden durch die Alg II-V festgelegt. Diese Verordnung regelt die Bedingungen und Ansprüche für das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld. Durch die Alg II-V erhalten Menschen in schwierigen Situationen finanzielle Hilfe zur Bewältigung ihres Alltags und zur Sicherung des Lebensunterhalts. Juristisch

Zufällige Abkürzungen