Bedeutungen der Schreibweise "abgedr."

abgedr. abgedruckt "Abgedr." ist die Abkürzung für "abgedruckt" und wird häufig im juristischen Bereich verwendet. Mit diesem Begriff wird angezeigt, dass ein bestimmtes Dokument, wie beispielsweise ein Gesetzestext, ein Urteil oder eine Entscheidung, in einer Publikation, wie zum Beispiel einem Buch, einer Zeitschrift oder einem Rechtskommentar, reproduziert und veröffentlicht wurde. Die Abkürzung wird verwendet, um auf die Quelle oder Fundstelle des abgedruckten Textes hinzuweisen. Juristisch

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