Bedeutungen der Schreibweise "AarhusÜbk"

AarhusÜbk Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Die Abkürzung "AarhusÜbk" steht für "Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten". Es handelt sich um ein internationales Übereinkommen, das den Öffentlichkeitszugang zu Informationen, die Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten regelt. Es wurde in Aarhus, Dänemark, im Jahr 1998 von der UN-Wirtschaftskommission für Europa verabschiedet. Das Übereinkommen hat das Ziel, die Demokratie im Umweltbereich zu fördern und den Schutz der Umwelt zu verbessern. Juristisch

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