Bedeutungen der Schreibweise "RPflG"

RPflG Rechtspflegergesetz Das RPflG steht für das Rechtspflegergesetz, welches die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Deutschland darstellt. Das Gesetz regelt die Befugnisse, Zuständigkeiten und Verfahren für diese Berufsgruppe, die vor allem im Bereich der Justiz tätig ist. Es dient somit der Ordnung und Strukturierung der Aufgaben und Kompetenzen von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern im Justizsystem. Juristisch

Zufällige Abkürzungen